Sitzung der Gemeindevertretung
Laboe 31.05.2023
Gemeindevertreter Sitzung Laboe vom 31.05.2023
Gestern am 31.05.2023 fand wieder eine Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Laboe in der Grundschule statt.
Tagesordnung des öffentlichen Teils:
- Eröffnung und Begrüßung
- Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung (Dringlichkeitsanträge)
- Beschlussfassung über die unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beratenden Tagesordnungspunkte
- Einwohnerfragestunde
- Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.05.2023 und Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
- Planungsvorhaben der Gemeinde Ostseebad Laboe
- Förderprogramm „Neue Perspektiven Wohnen“
- Quartiersentwicklung KfW 432
- Bericht des Bürgermeisters
- Beschluss über den II. Bauabschnitt im Naturerlebnisraum Dünenlandschaft Laboe
- Antrag GRÜNE-Laboe: Hafenpavillon – Beauftragung Gastronomiekonzept
- Bekanntgaben und Anfragen
Link zur Original-Tagesordnung: Oeffentliche_Bekanntmachung_Gem_Laboe_31_05_2023.PDF
Die Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Mai 2023 war die letzte Sitzung der Gemeindevertretung von Laboe in dieser Konstellation. Die Sitzung war durchschnittlich gut besucht. Ich möchte an dieser Stelle bereits den aktuellen Gemeindevertretern, welche in der nächsten Gemeindevertretung nicht mehr tätig sein werden, aufrichtig für ihre Bemühungen für Laboe danken.
Einwohnerfragestunde
Bei der Einwohnerfragestunde wurde von einem Bürger ein „Fragenkatalog“ an den Bürgermeister in Papierform ausgehändigt, welcher nicht für die aktuelle Gemeindevertretung vorgesehen ist, sondern bereits an die neuen Gemeindevertreterinnen und -vertreter gerichtet ist. Bei den Fragen soll es sich um Fragen rund um das Thema Schwimmbad handeln. Die Fragen werden von der Verwaltung in Kürze den Fraktionsvorsitzenden der neuen Gemeindevertretung mitgeteilt.
Anmerkung: Auch wenn ich noch nicht weiß, was in dem Fragenkatalog ausgeführt ist, so begrüße ich doch das Engagement des Bürgers sehr. Ich finde es sehr couragiert, wenn sich jemand die Zeit nimmt und die eigenen Gedanken in Form eines Fragenkatalogs aufbereitet und damit auf die politischen Vertreter der Gemeinde zugeht.
Ein weiterer Einwohner leitet seine Fragen mit einer konkreten Fragestellung an die Fraktion der SPD und CDU dahingehend ein, ob es mit den Kolleginnen und Kollegen aus Schönberg und Heikendorf Abstimmungen zu einer gemeinsamen Position zum Thema Schwimmhalle gebe. Beide angesprochenen Fraktionen beantworten die Frage damit, dass es keine Absprachen in dieser Thematik gibt. Der Bürger führt weiter aus, ob es nicht im Zusammenhang mit der Schwimmhalle nochmals Sinn machen würde, über alle möglichen Themen offen zu diskutieren und alle möglichen Varianten mit allen Vor- und Nachteilen zu betrachten. Dabei sollten auch die Themen Süß- und Salzwasser, Freibad, Hallenbad etc. von allen Seiten beleuchtet werden. Am Ende sollte seiner Meinung nach die Gemeindevertretung über das Thema, nach Abwägung aller Möglichkeiten, entscheiden. Auch war das Thema Fuß- & Radweg zwischen Laboe und Neu-Brodersdorf sowie Brodersdorf und Heikendorf ein Anliegen. Der Herr führte aus, dass der Zustand der Radwege nicht optimal sei und eher an eine befahrbare Hügellandschaft erinnert. Ob es hier nicht eine Möglichkeit gebe einzugreifen und Abhilfe zu schaffen. Herr Voß führte an dieser Stelle aus, dass die Geh- & Radwege an den Kreisstraßen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs für Straßenbau des Landes Schleswig-Holstein fallen. Die Entscheidung, wann, wo und wie ein Fuß- und/oder Radweg saniert wird, obliegt dem Landesbetrieb. Neubauvorhaben von Rad- und Fußwegen liegen wiederum in der Hand des jeweiligen Kreises. Die Gemeinde Laboe hat auf solche Zustände leider keinen Einfluss oder Möglichkeiten dort zu intervenieren.
Anmerkung: Ich teile die Auffassung des Herrn bzgl. der Rad- und Fußweg-Thematik entlang der Kreisstraße. Diese bezeichneten Wege von Laboe nach Brodersdorf und von dort nach Heikendorf sind meiner Meinung nach wirklich in einem schlechten Zustand. Insbesondere die Verbindung von Brodersdorf nach Heikendorf ist dabei als „Buckelpiste“ hervorzuheben.
Planungsvorhaben der Gemeinde Ostseebad Laboe
Bei diesem Tagesordnungspunkt haben Herr Petermann von der IB SH und Herr Schäfer vom Kreis Plön Einblicke in die aktuelle Wohnraumsituation in Laboe gegeben und erläutert, wie aus Sicht der IB SH und davon losgelöst aus Sicht des Kreises Plön auf die derzeitige Situation am besten reagiert werden kann. Herr Petermann führte aus, das die IB SH nicht nur eine Förderung anbieten möchte, um ein entsprechendes Konzept zu erschaffen, sondern auch gerne der Gemeinde beratend zur Verfügung steht. In beiden Vorträgen wurden Modelle skizziert, mit welchen Mitteln und Möglichkeiten eine Gemeinde auf die angespannte Situation reagieren kann. Auf der Tagesordnung standen zwei weitere Unterpunkte, wo ich Ihnen gerne im Folgenden einen kurzen Abriss über die Förderprogramme und deren Hintergrund geben möchte.
Förderprogramm „Neue Perspektiven Wohnen“
Bei diesem Förderprogramm geht es um die Entwicklung des neuen Wohngebiets zwischen dem Brodersdorfer Weg und der K 30 (gegenüber dem dm und EDEKA). Hier wurde neben dem Programm auch die Möglichkeiten beschrieben, wie es zu einer optimalen Erstellung des neuen Bebauungsplans 46 kommen kann. Der Vorteil dieses Förderprogramms besteht darin, dass den Gemeinden ein Budget von 50.000,- Euro zur Verfügung gestellt wird, um sinnvolle und ganzheitliche Ansätze in einem Konzept auszuarbeiten, bevor das Ganze in einen städtebaulichen Prozess eingeht. Somit hätte die Gemeinde vor dem eigentlichen Beginn bereits die Möglichkeit vorab eine solide Bedarfsprüfung durchzuführen und darauf aufsattelnd dann ein Wohnraumkonzept zu erstellen, welches im weiteren Verlauf die Grundlage für den städtebaulichen Prozess und die Bebauungsplanung darstellt. Nachfolgend fasse ich Ihnen das Förderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ kurz zusammen und verlinke Ihnen tiefergehend Informationen.
Die Förderrichtlinie „Neue Perspektive Wohnen“ in Schleswig-Holstein hat das Ziel, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das Sonderprogramm unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von gemischten und attraktiven Wohnquartieren. Es fördert sowohl den Neubau als auch die Modernisierung von Wohngebieten. Ein zentraler Aspekt ist die Durchmischung von Eigentums- und Mietwohnungen, um unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung von bis zu 50.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Zuwendungsempfänger sind schleswig-holsteinische Gemeinden und Vorhabenträger, die entsprechende Bebauungskonzepte vorlegen können. Es werden bestimmte Qualitätskriterien vorausgesetzt und die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach festgelegten Kriterien, wenn mehr förderfähige Anträge vorliegen als verfügbare Haushaltsmittel. Die Förderung ist nicht rückwirkend möglich, und es müssen bestimmte Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein. Es gibt bestimmte Ausgaben, die förderfähig sind, wie Personal- und Sachausgaben, Beratungskosten und Fachgutachten. Grunderwerb, Neubauten und kommunales Personal sind nicht förderfähig. Nach Abschluss des Vorhabens müssen die Zuwendungsempfänger einen Sachbericht vorlegen, der den Erfolg der Planung darstellt und die weiteren Schritten zur Realisierung des Vorhabens beschreibt.
Förderprogramm „Neue Perspektiven Wohnen“ Programm zum Download:
Neue-Perspektive-Wohnen_Foerderrichtlinie_Programm1.PDF
Quartiersentwicklung KfW 432
Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es vorwiegend um Immobilien bzw. Themen im Unterdorf, welche energetisch und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes saniert bzw. modernisiert werden sollen. Im Folgenden möchte ich einmal einen kurzen Abriss über das erwähnte KfW 432 Förderprogramm geben, damit eine Einordnung besser erfolgen kann.
Die Bundesregierung hat das Ziel, die Klimaschutzziele für 2030 und 2050 zu erreichen, indem sie Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren fördert. Dabei sollen die Energieeffizienz gesteigert und erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt daher die Entwicklung von integrierten Quartierskonzepten und die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement im Rahmen des Programms „Energetische Stadtsanierung”.
Integrierte Quartierskonzepte berücksichtigen städtebauliche, denkmalpflegerische, baukulturelle, naturschutzfachliche, wohnungswirtschaftliche, demografische und soziale Aspekte. Sie identifizieren technische und wirtschaftliche Einsparpotenziale beim Energieverbrauch, Möglichkeiten für erneuerbare Energien in der Quartiersversorgung und verschiedene Anpassungsmaßnahmen an die steigenden Anforderungen. Die Konzepte dienen als Entscheidungsgrundlage für die Planung von energetischen Maßnahmen im Quartier und können auch Aussagen zur altersgerechten Sanierung, Barrierefreiheit, neuen Nutzungskonzepten und sozialen Aspekten enthalten.
Die Kosten für die Erstellung der integrierten Quartierskonzepte und das Sanierungsmanagement können durch Zuschüsse aus dem „Klima- und Transformationsfonds” des Bundes finanziert werden. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe.
Die Förderung umfasst die Kosten für die Erstellung der Quartierskonzepte sowie die Kosten für das Sanierungsmanagement. Für die Erstellung der Konzepte werden die Sach- und Personalkosten für externe Fachleute bezuschusst, während die Planungskosten für Baumaßnahmen nicht gefördert werden. Das Konzept sollte in der Regel innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Das Sanierungsmanagement kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden, wobei die Kosten für Personal und Sachmittel erstattet werden.
Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Kosten für die Konzepterstellung und das Sanierungsmanagement. Für das Sanierungsmanagement beträgt der maximale Zuschuss pro Quartier normalerweise bis zu 210.000 Euro für einen Förderzeitraum von drei Jahren. Bei einer Verlängerung auf bis zu fünf Jahre kann der Zuschuss auf insgesamt bis zu 350.000 Euro aufgestockt werden. Zuschüsse unter 5.000 Euro werden nicht ausgezahlt.
KfW 432 Merkblatt (Informationen) :
6000002110_M_432_Energetische_Stadtsanierung_Zuschuss.PDF
In das zu erstellende Konzept sollen die Erkenntnisse aus dem Forschungsfeld „Energetische Stadterneuerung” des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung mit einfließen, welche in entsprechenden Leitfäden durch die Länder zur Verfügung gestellt werden. Alternativ oder ergänzend kann auf den Leitfaden des Deutschen Instituts für Urbanistik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zurückgegriffen werden und Handlungen bzw. Ansatzpunkte entnommen und auf die lokalen Bedürfnisse angepasst werden. Anbei verlinke ich Ihnen die jeweiligen Leitfäden für diejenigen, welche sich vertiefend in die Thematik einlesen möchten:
Leitfaden des „Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung”:
DL_Handlungsleitfaden_zur_Energetischen_Stadterneurung_2011.PDF
Leitfaden des „Deutschen Instituts für Urbanistik”:
Praxisleitfaden_2023_Nationale_Klimaschutzinitiative_gesamt.PDF
Bericht des Bürgermeisters
Herr Voß führt aus, dass die Parkscheinautomaten mit EC- & Kreditkarten-Funktionen sowie der Bezahlmöglichkeit via Smartphone mittels der App Parkster umgerüstet wurden. Aktuell gibt es eine kleine Welle der Unzufriedenheit hinsichtlich der Wohnmobilstellplätze am Ehrenmal. Grund hierfür ist die Erhöhung der Parkgebühren von 14,00 Euro auf 24,00 Euro. Dies sorgt in soweit für Verärgerung, da der Parkplatz keinen direkten Mehrwert oder Leistungen bietet, für die es sich neben dem Parken lohnt zu bezahlen. Herr Voß erläutert hierzu, dass der Parkplatz auch nicht als Alternative zu einem Campingplatz anzusehen ist und somit auch nicht in Konkurrenz mit den Möglichkeiten in Stein treten möchte. Es handelt sich bei diesem Stellplatz um einen Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeit mehr nicht. Die Erhöhung ist lediglich eine Reaktion auf die Erhöhung der Übernachtungspreise der umliegenden Campingplätze.
VfR Laboe
Vertragsgespräche zwischen VfR Laboe und Turnverein Laboe sowie Gemeinde sind in einem guten Fluss. Es wurde sich darauf geeinigt, alle Verträge einer Überprüfung zu unterziehen und neu aufzusetzen. Herr Voß ist guter Hoffnung, dass sich die Gespräche auszahlen und zu einem guten Ergebnis führen werden.
Tourismusbarometer SH
Herr Voß war zur Vorstellung des neuen Tourismusbarometers in Neumünster, wo die neuen Erhebungen vorgestellt wurden. Die Ostsee-Region legt gut zu, wohingegen die Nordsee-Region nur leichten Zuwachs verzeichnen kann.
Anmerkung: Nach eigener Sichtung des Tourismusbarometers möchte ich Ihnen ein paar konkrete Zahlen nicht vorenthalten. Die Ostseeküsten-Region geht als ganz klarer Gewinner gegenüber 2019 hervor. Die Jahre 2020 und 2022 sind bei dieser Betrachtung bereinigt, da diese eine Betrachtung zum Normalbetrieb gravierend verwässern würden. Ich denke die folgenden Ausschnitte vermitteln Ihnen einen besseren Eindruck als meine Worte es nun könnten.
Beschluss über den II. Bauabschnitt im Naturerlebnisraum Dünenlandschaft Laboe
Hintergrund zu dieser Beschlussvorlage ist der, dass der 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 380.000 Euro veranschlagt wurde und das Land SH noch keine endgültige Förderzusage erteilt hat. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass das Land den 2. Bauabschnitt mit min. 260.000 Euro fördert und dieser somit auch umgesetzt werden kann. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist angedacht, im 2. Bauabschnit lediglich Landschaftspflege zu betreiben, wofür dann entsprechende Fördermittel beim Land Schleswig-Holstein beantragt würden.
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Es wurde lediglich eine kleine Anpassung vorgenommen, dass über das Gesamtkonzept im nächsten Umweltausschuss beratschlagt werden soll.
Antrag GRÜNE-Laboe: Hafenpavillon – Beauftragung Gastronomiekonzept
Dem folgenden Beschluss wurde mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung/ die Gemeindevertretung beschließt, für den Hafenpavillon ein Gastronomiekonzept bei einem geeigneten Fachberater wie z. B. der BBHG (Beratungsleistungen öffentliche Hand) auf Basis folgender Eckdaten anzufordern:
Es sollen ermittelt werden:
-
- die derzeit am Markt gängigste Restaurantgröße nebst der benötigten Flächen für Küche, Lagerung
und Nasszellen - die zu erzielende Pacht
- ob ein Vereinsheim und/oder ein Veranstaltungsraum für Feste (evtl. gemeinsame Nutzung?)
oder eine weitere kleine Gastronomie sowie öffentliche Toiletten (möglichst an der
Nord/West-Seite des Gebäudes) berücksichtigt möglich bzw. sinnvoll sind.
- die derzeit am Markt gängigste Restaurantgröße nebst der benötigten Flächen für Küche, Lagerung
Gleichzeitig sollen die Fördermöglichkeiten bei Denkmalschutz und in Frage kommenden Programmen
für touristische Förderungen ermittelt werden. *
Finanzierung: Im Rahmen der für den Hafenpavillon im Haushalt 2023 eingestellten € 300.000,00.
Anbei ein Link zum original Antrag:
Antrag GRÜNE-Laboe: Hafenpavillon – Beauftragung Gastronomiekonzept
Hinweis: Dieser Beitrag gibt subjektiv die erlebten Geschehnisse und Diskussionen des Termins wieder.